Sehr geehrte Mitglieder der ATW e.V.,
es ist uns eine besondere Freude, Euch mitteilen zu können, dass am 15.12.2020 der Deutsche Bundestag für bestehende Wasserkraftanlagen unter 500 kW installierter Leistung ab dem 01.01.2021 eine Vergütungserhöhung von 3 Cent je Kilowattstunde beschlossen hat.
Mit diesem Link:
kommt ihr zum Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 65, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2020
Dort auf Seite 39 die Artikel (7) und (8).